Hallo Vanessa,
das Steuerjahr (financial year) in Australien geht vom 01.Juli bis zum 30.Juni. Ich bin kein Steuerexperte, aber ich glaube, dass die Steuerplicht in Deutschland an die Angabe des ersten Wohnsitzes geknuepft ist. Wenn Du also nach Australien kommst, in Deutschland aber deine deutsche Adresse als ersten Wohnsitz beibehaelst, kann es durchaus sein, dass Du in Deutschland auch fuer die Zeit, die Du hier gearbeitet haben wirst, eine weitere Steuererklaerung abgeben werden musst. Als ich eine Zeitlang in Spanien gearbeitet habe, reichte allerdings eine eidestattliche Erklaerung, dass ich alle meine Steuern schon in Spanien gezahlt hatte (mit Referenz zu meiner spanischen Steuererklaerung).
In Australien haengt Deine Steuerpflicht von Deinem Visatyp ab. Leider habe ich nicht die Zeit, um die folgenden Seiten nach relevanter Information zu durchsuchen, aber vielleicht findest Du sie ja:
Department of Immigration and Citizenship (fuer Fragen zum Visa):
www.immi.gov.au/
Australien Tax Office (fuer Steuerfragen):
www.ato.gov.au/
Gruss,
Martin