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Living Allowance from Home (LAFH)
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THEMA: Living Allowance from Home (LAFH)

Living Allowance from Home (LAFH) 2 Jahre her #4393

  • Frank Maergner
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Hallo,

hat jemand damit Erfahrungen damit gemacht? Gibt erhebliche Steuervorteile, allerdings sind die Bedingungen wohl nicht ganz einfach.

Gruss
Frank
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Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 2 Jahre her #4395

  • Kati104
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Hallo Frank,

ich musste das Dokument neulich ausfüllen und meinem künftigen Arbeitgeber zurückschicken.

Hier gibt’s mehr Infos.

law.ato.gov.au/atolaw/view.htm?DocID=SAV%2FFBTGEMP2%2F00011

Man muss in dem einseitigen Antrag z.B. ausfüllen, ob man plant für immer in Australien zu leben, ob man schon mal in den letzten 2 Jahren in einem anderen Land gelebt hat, ob man plant ein Haus während des Aufenthaltes in Australien kaufen will…
Ich weiß leider auch nicht genau, was dann die Firma damit gemacht hat oder was ich damit machen muss, wenn ich Ende Februar nach Australien komme.
Kann dann ja noch mal davon berichten.

Liebe Grüße
Kati

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 2 Jahre her #4400

  • AndreaK
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Hi Frank, ich bekomme die LAFHA. Bei mir bedeutet das, dass die Miete und ein Pauschalsatz für Verpflegung auf meinem Gehaltszettel gesondert aufgeführt und steuerfrei sind. Ob man das bekommt hängt meines Wissens vom Visum ab, es muss auf jeden Fall ein Befristetes sein, es muss klar sein, dass Du wieder zurück "nach hause" gehen wirst, denn es bedeutet ja, dass Du eine steuerliche Vergünstigung dafür bekommst, dass Du nicht in Deiner eigentlich Heimat lebst.
LG Andrea

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 2 Jahre her #4401

  • Frank Maergner
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Mein Problem ist, dass ich nicht entsand wurde, sondern bei einer Australischen Firma angestellt bin. Ueber wen hattest Du das damals gemacht/beantragt?

Gruss
Frank

kannst mir auch mailen auf: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 2 Jahre her #4404

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Ich bin selbst auch mit einem lokalen Vertrag bei einer australischen Firma angestellt und erhalte die LAFHA-Steuerverguenstigungen. Wie schon von Andrea geschildert wird dabei vom Arbeitgeber sowohl die volle Miete als auch ein Pauschalbetrag fuer Verpflegungsmehraufwand von meinem Einkommen abgezogen. Die Steuer wird dann auf dieses niedrigere "taxable income" berechnet.

Die Tatsache, dass ich auf einem 457 Visum (zeitlich befristet) eingereist bin, reichte aus, um nachzuweisen, dass ich plane nach Deutschland zurueckzukehren. Dazu benoetigte die Firma noch eine Kopie des australischen Mietvertrags und meine letzte Adresse in Deutschland. Das wars.

Vorsicht: Wenn man auf ein permanentes Visum wechselt, verliert man die LAFHA. Und das sogar schon ab dem Zeitpunkt, zu dem man sich auf das permanente Visum bewirbt!

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 2 Jahre her #4405

  • mburger
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Hallo,

noch ein weiterer evtl. hilfreicher Hinweis: die Personalabteilung weiss normalerweise, was gemacht werden muss, um LAFHA fuer Dich zu beantragen. Ich bin auch hier ueber 457 beim australischen Ableger unserer Firma, die rechtlich eine australische Firma ist. Die 4 Jahre von 457 wollen wir auf jeden Fall ausnutzen, theoretisch kann man in dieser Zeit ruhig auch etwas hoehere Miete in Kauf nehmen. Food allowance haengt von Anzahl der Personen ab, ausserdem kannst Du z.B. noch einen Flug pro Jahr nach Deutschland 50% auf die Steuer anrechnen. Ich glaube es gibt noch ein paar weitere Feinheiten, aber das sind die Hauptvorteile. Ein Nachteil ist, dass man nicht ohne weiteres ein Haus kaufen kann. Da muss man sich eine extra Genehmigung holen mit LAFHA, und meines Wissens setzt man dann das LAFHA an sich auch auf Spiel, da man laenger in Australien bleibt. Man braucht uebrigens kein Zweitwohnsitz oder so in Deutschland, war bei mir zumindest nie ein Thema.

Gruss, Martin

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 2 Jahre her #4406

  • Frank Maergner
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Vielen Dank fuer die guten Tips. Hat jemand vielleicht einen Tax Menschen (in VIC), der sich darauf spezialisiert? Mein Tax Mensch straeubt sich etwas das zu benatragen, da er meint mir stuende das nicht zu, obwohl ich auf einem 457 visa hier bin (allerdings nit Frau und Kind).

Viele Gruesse
Frank

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 9 Monate, 1 Woche her #8656

  • rexi76
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LAFHA, was du wissen musst.

Ich musste mich mit dem Thema "Living Away from Home Allowance" notgedrungener
Maßen etwas detaillierte beschäftigen und hoffe, dass die nachfolgenden
Ausführungen die Prozedur in Australien für andere (Deutsche) etwas
transparenter machen.

Wie die meiste wissen kann man im kalten Deutschland die Kosten eines zweiten
Haushaltes der beruflich begründet ist steuerlich geltend machen, und zwar in
der Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Jahr. Die Rechtmäßigkeit
eines solchen Haushaltes wird also direkt vom Finanzamt überprüft und
gegebenen Falls Einkommensteuer zurückerstattet.

In Australien läuft das etwas anders (dämlicher). Auch hier kann man die
Kosten für einen zweiten Haushalt steuerlich geltend machen. Allerdings hat
die australische Steuerbehörde die Prüfung bezüglich der Rechtmäßigkeit eines
solchen Begehrens völlig auf den Arbeitgeber abgewälzt. Das heißt, in
Australien prüft der Arbeitgeber in wie weit der Arbeitnehmer nach geltendem
Recht berechtigt ist aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt zu führen.
Wenn er zu dem Schluss
kommt dass dem so ist, wird das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers um
einen bestimmte Betrag reduziert und die Steuer auf den verbleibenden Rest
berechnet. Somit erhält man einen Teil seines Einkommens steuerfrei. Der
Reduktionsbetrag beinhaltet jährlich von der ATO neu festgesetzte
Verpflegungsaufwendungen, sowie tatsächlich gezahlte angemessene Miete,
Heimflüge etc.

Stellt die ATO bei einer Steuerprüfung jedoch fest, dass der begünstigte
Arbeitnehmer gar nicht in den Genuss von LAFHA hätte kommen dürfen (z.B. weil
der Arbeitgeber die Berechtigung nicht richtig geprüft hat), muss nicht der
Arbeitnehmer die nicht entrichteten Steuern nachbezahlen, sondern der
Arbeitgeber. Dieser wiederum muss sich diese vom Arbeitnehmer zurückholen.

Somit liegt das Entscheidungsrisiko bezüglich LAFHA vollständig beim
Arbeitgeber da er jede Änderung in der Gesetzeslage kennen und beachten muss.
Aus diesem Grund weigern sich viele Arbeitgeber LAFHA gewähren, sowohl an
Australier wie auch an Einheimische. Weiterhin hängt es auch vom Wissen des
Arbeitgebers ab ob nur Miete + Essen oder zusätzlich auch Heimflüge etc.
steuerlich angerechnet werden.

Man ist daher sowohl als Australier als auch als Ausländer bezüglich der
steuerlichen Berücksichtigung eines zweiten Haushaltes auf Gedeih und Verderb
dem Wohlwollen und Wissen des Arbeitgebers ausgeliefert.

Wann ist man nun als Ausländer berechtigt in den Genuss von LAFHA zu kommen?
Man ist auf der sicheren Seite mit einem 457 Visa und einem befristeten
Arbeitsvertrag für nicht länger als 4 Jahre. Aber wie gesagt, das bedeutet
noch lange nicht dass der Arbeitgeber mitmacht.

Das LAFHA-Schema der Universität Sydney im Anhang ist ein schönes Beispiel für
einen "guten" Arbeitgeber". Im Gegensatz dazu weigert sich mein Arbeitgeber,
ebenfalls eine Universität, dies überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Anhang:

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 9 Monate her #8714

  • schorsch
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Tach,
also in der Tat wird alles auf Firma abgewälzt, bei mir hatte sich das zuerst auch hingezogen, bis zu ersten Einkommenssteuererklärung, dann hat der Kollege der auch Tax-Mann bei meinem AG ist das ganze mal angeleiert und zack hats mehr Geld gegeben, dass die Firma den Steueranteil jedoch wieder "aufgebrummt" bekam, hatte ich so nicht gedacht.........
Nun hab ich Eigenheim gekauft und jetzt heisst es dass ich die Lafha dann gestrichen bekomme, jedoch nicht zu meinem Nachteil, denn das Gehalt wird nun solange angepasst bis es netto wieder dasgleiche ist.....

NETT

Gruss
Schorsch
down under <-> mitm kopp nach unge = die erste antwort ist immer eine Fehlinformation

Living Away From Home Allowance (LAFHA) 6 Monate, 2 Wochen her #9351

LAFHA hat nicht wirklich etwas mit dem Visum zu tun - es geht darum, dass man nicht zu Hause wohnt. Das ist beispielsweise beim Minig oder in der Baubranche, in der ich taetig bin, durchaus ueblich. Wenn man (auch als Australier) nicht zu Hause wohnt, kann man entweder die vom Arbeitgeber zur Verfuegung gestellten Haeuser oder Wohnungen kostenfrei in Anspruch nehmen oder man sucht sich in eigener Verantwortung in Projektnaehe (im Allgemeinen im Umkreis von 40km) ein Haus und bekommt stattdessen LAFHA. Dies ist dann ein Fixbetrag, der ueber das Gehalt hinaus steuerfrei bezahlt wird. Man muss dem Arbeitgeber den Mietvertrag vorlegen und eine unterschriebene Erklaerung, dass man ueber den Bewilligungszeitraum vom 01.04. bis zum 31.03. des Folgejahres nicht zu Hause leben konnte (inklusive Angabe der Heimatadresse, die, wie oben beschrieben, durchaus auch in Australien sein kann - aber eben nicht dort, wo das Projekt/die Baustelle ist). Die Abwicklung erfolgt - wie auch in anderen Antworten beschrieben - durch den Arbeitgeber, der deswegen im eigenen Interesse (Steuergruenden) darauf achtet, dass die Spielregeln eingehalten werden.

Living Away From Home Allowance (LAFHA) 6 Monate, 2 Wochen her #9352

LAFHA hat nicht wirklich etwas mit dem Visum zu tun - es geht darum, dass man nicht zu Hause wohnt. Das ist beispielsweise beim Minig oder in der Baubranche, in der ich taetig bin, durchaus ueblich. Wenn man (auch als Australier) nicht zu Hause wohnt, kann man entweder die vom Arbeitgeber zur Verfuegung gestellten Haeuser oder Wohnungen kostenfrei in Anspruch nehmen oder man sucht sich in eigener Verantwortung in Projektnaehe (im Allgemeinen im Umkreis von 40km) ein Haus und bekommt stattdessen LAFHA. Dies ist dann ein Fixbetrag, der ueber das Gehalt hinaus steuerfrei bezahlt wird. Man muss dem Arbeitgeber den Mietvertrag vorlegen und eine unterschriebene Erklaerung, dass man ueber den Bewilligungszeitraum vom 01.04. bis zum 31.03. des Folgejahres nicht zu Hause leben konnte (inklusive Angabe der Heimatadresse, die, wie oben beschrieben, durchaus auch in Australien sein kann - aber eben nicht dort, wo das Projekt/die Baustelle ist). Die Abwicklung erfolgt - wie auch in anderen Antworten beschrieben - durch den Arbeitgeber, der deswegen im eigenen Interesse (Steuergruenden) darauf achtet, dass die Spielregeln eingehalten werden.

Gruss,
Bernd

Aw: Living Away From Home Allowance (LAFHA) 6 Monate, 2 Wochen her #9353

  • grusy
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Es hat in gewisser weise schon etwas mit dem Visum zu tun.

Ist man beispielsweise auf einem 457 hier her gekommen und bekommt LAFHA, weil man den Job ja angekommen hatte solange man noch ausserhalb von AUS wohnte; hat man aber vom 457 auf PR gewechselt, hat man keinen Anspruch mehr auf die Sonderzahlungen.

Wird man am Tag an dem man PR bekommt natuerlich irgendwo in die Pampa versetzt, dann wuerde man die LAFHA auch weiterhin bekommen koennen

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 5 Monate, 3 Wochen her #9455

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob man die LAFH auch bekommt, wenn man mit einem Working Holiday Visum hier ist. Ich bin für sechs Monate für ein Praktikum in Australien. Werde hier nach Mindestlohn bezahlt. Steuerlich gesehen bin ich hier jedoch ein "Non-Resident for Tax Purpose" und muss daher auch auf meinen Mindestlohn 29% Steuer zahlen und das von dem ersten Dollar an, d.h. die ersten 6,000 Dollar sind nicht steuerfrei. Kann dies auch rückwirkend für das alte Finacial Year noch geändert werden?

Vielen Dank!

Aw: Living Allowance from Home (LAFH) 5 Monate, 3 Wochen her #9456

  • grusy
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thorsten@australein schrieb:
Hallo,

kann mir jemand sagen, ob man die LAFH auch bekommt, wenn man mit einem Working Holiday Visum hier ist. Ich bin für sechs Monate für ein Praktikum in Australien. Werde hier nach Mindestlohn bezahlt. Steuerlich gesehen bin ich hier jedoch ein "Non-Resident for Tax Purpose" und muss daher auch auf meinen Mindestlohn 29% Steuer zahlen und das von dem ersten Dollar an, d.h. die ersten 6,000 Dollar sind nicht steuerfrei. Kann dies auch rückwirkend für das alte Finacial Year noch geändert werden?

Vielen Dank!


Koenntest du, wenn du die Arbeitsstelle schon hattest als du in Deutschland warst und deswegen umziehen musstest. In wie weit ein Praktikumsplatz als Arbeit anerkannt wird und ob dein Arbeitgeber ueberhaupt durch den LAFHA Prozess mit dir gehen will wegen 6 Monaten, das ist eine gute Frage.

Was du aber auf jedenfall machen kannst ist das Medicare Exemption Form auszufuellen und einem Arbeitgeber in die Hand druecken. Dann musst du eine medicare bezahlen und musst nicht bis zum tax return warten um das Geld zurueckzuholen.
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