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Beibehaltungsgenehmigung vor 4 Monaten, 2 Wochen
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Hallo, Ich weiss dass dies hier schon einmal Thema war - allerdings schon lange her.
Mein name ist jurgen, ich bin Deutscher. habe aber schon 15 Jahre in Australien gelebt.
Ich habe vor 4 jahren eine Englisch-lehrer Ausbildung gemacht und seitdem in 6 Laendern gearbeitet (AUCH in Cairns und Sydney). Da ich so viel unterwegs war hatte ich beim letzten mal Probleme mein "permanent residency" visum zu erneuern - habe es dann letztendlich doch belommen, habe eine Tochter und ein Haus hier ( = meine "substantial ties"). Als Deutscher kann ich nur in bestimmten Laendern Arbeit als Englisch Lehrer finden - Laender wie Japan, South Korea oder Indonesien koennen mich mit dem deutschen Pass einfach nicht einstellen. Zum einen um keine weiteren Probleme mit dem "permanent residency" visum zu haben und zum anderen um bessere Jobs zu finden, moechte ich die Australische Staatsbuergerschaft annehmen, ohne jedoch die deutsche zu verlieren... Soweit ich gelesen habe berichteten die meisten dass es zwar zeit- und arbeitsaufwaendig war, sie aber alle die Beibehaltungsgenehmihung bekommen haben - leicht zynisch denke ich dann, dass diejenigen die sie nicht bekommen haben vielleicht nicht (mehr) in diesem Forum sind 
Ich wuerde mich um alle moeglichen Tipps und Ideen freuen. Ich weiss dass einige Schulen mich gerne einstellen wuerden (eingestellt haetten), wenn ich einen Australischen pass haette - aber wie soll ich das beweisen? ich kann mir auch kaum andere gruende vorstellen, warum ich unbedingt jetzt (nach so langer Zeit + nach so langer Zeit im Ausland) die Australische Staatsbuergerschaft annehmen will - welche anderen, positiven auswirkungen haette dass auf mich???
Vielen Dank im Vorraus,
Jurgen
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jurgeno
(Benutzer)
Fresh Boarder
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Aw: Beibehaltungsgenehmigung vor 4 Monaten, 2 Wochen
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Hallo Juergen
im Prinzip musst Du im Antrag zur BBG genauso argumentieren, wie Du das in Deiner Nachricht gerade beschrieben hast. Falls Du belegen kannst, dass Du tatsaechlich als Nicht-Australier individuelle(!) Nachteile hast, dann hast Du sicher gute Chancen.
Argument 1:
"Da ich so viel unterwegs war hatte ich beim letzten mal Probleme mein 'permanent residency' visum zu erneuern - habe es dann letztendlich doch bekommen, habe eine Tochter und ein Haus hier"
Argument 2:
"einige Schulen mich gerne einstellen wuerden (eingestellt haetten), wenn ich einen Australischen pass haette"
Und dann musst Du noch belegen, dass Du noch Bindungen an Deutschland hast und Deine Staatsbuergerschaft nicht aufgeben moechtest.
Du scheinst eher einer der "einfacheren" Faelle zu sein. Das wird schon klappen.
Gruss
Markus
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Aw: Beibehaltungsgenehmigung vor 4 Monaten, 1 Woche
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hallo Jürgen,
bevor Du eine andere, sprich hier die australische Staatsbürgerschaft annimmst, musst Du Dich auf jeden Fall in Deinem (deutschen) Bundesland bei der Bezirksregierung um eine Beibehaltungsgenehmigung kümmern. Gründe, um diese zu erhalten, sind z.B. familiäre Verbindungen, Eigentum etc. Das kannst Du unter dem Stichwort "Beibehaltungsgenehmigung" im Internet recherchieren. Aber ganz wichtig ist, dass diese vor der Antragstellung einer neuen Staatsbürgerschaft gestellt wird. Ansonsten verlierst Du die deutsche Staatsbürgerschaft.
Australien erlaubt auf jeden Fall eine zweite Staatsbürgerschaft, so dass dort keine Probleme entstehen.
Für Deine Tochter - sofern sie in Australien geboren ist - würde ich die deutsche Staatsbürgerschaft bestätigen lassen. Sie ist dann automatisch durch Geburt Australierin, aber Deutsche nach dem Abstammungsprinzip.
Bei mir war es umgekehrt. Ich bin in Australien geboren und habe deutsche Eltern. Ich habe mir die australische bestätigen lassen und habe somit die doppelte Staatsbürgerschaft, was für Reisen innerhalb Europas und natürlich nach Australien, Neuseeland sehr praktisch ist.
Ich hoffe, Dir hiermit etwas geholfen zu haben.
Viele Grüße, Corinna
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Aw: Beibehaltungsgenehmigung vor 4 Monaten, 1 Woche
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nochmals hallo,
ich gebe Dir nur nochmal die Gesetzesgrundlagen bekannt:
§ 17 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) besagt, dass "die Staatsbürgerschaft verloren geht durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§25 StAG). In § 25 II StAG heißt es: Die Staatsbürgerschaft verliert nicht, wer vor dem Erwerbe der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beigehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat. Hat ein Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufendthalt im Ausland, ist die deutsche Auslandsvertretung zu hören. Bei der Entscheidung über einen Antrag nach Satz 1 sind die öffentlichen und privaten Belange abzuwägen. Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist insebesondere zu berücksichtigen, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen kann."
Das ist der reine Gesetzestext. Glaubhaft machen, bedeutet, dass Du[u] eidesstattlich versichern musst, dass Du, z.B., noch ganz enge Verbindungen zu Familienmitgliedern hast.
"Umgekehrt" bei mir bedeutete, dass ich als Kind nach Deutschland kam und hier automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft galt. Deshalb musste ich extra einen Antrag auf Anerkennung der australischen stellen musste.
Ich stehe für weitere Infos gerne zur Verfügung.
VG, Corinna (Nina)
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Aw: Beibehaltungsgenehmigung vor 4 Monaten, 1 Woche
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Das Zweipaesse ( groups.yahoo.com/group/zweipaesse/) Yahoo Forum ist die beste Resource fuer alle, die die BBG beantragen wollen. Man muss sich nur einen Yahoo Account anlegen.
Markus
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Aw: Beibehaltungsgenehmigung vor 4 Monaten, 1 Woche
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Markus und Nina,
ich wollte mich nur einmal kurz bedanken!
Eure Kommentare haben mir wirklich weiter geholfen!
Ich weiss nicht wie hier die sogenannte Net-etiquette ist, aber dachte besser einmal zuviel Danke sagen als zuwenig!!!
Jurgen, in Brunswick
- oh, ich bin qualifizierter English (Sprach) lehrer, allerdings ohne die notwendige VIT nummer (bis jetzt). Falls irgendjemand was hoert, Nachilfe oder Korrektur lesen, etc. pp - waer schon Klasse - Ich bin erst vor 2 Wochen wieder zurueck nach Melbourne gekommen, nach langer Abwesenheit !
nochmal danke,
Jurgen
yolajurg@gmail.com
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jurgeno
(Benutzer)
Fresh Boarder
Beiträge: 2
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Aw: Beibehaltungsgenehmigung vor 3 Monaten
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Wenn du TESOL/ESL Qualifikationen hast, kannst du sofort in den vielfach vorhandenen "Englischschulen" (im CBD) fuer Erwachsene arbeiten, da man dort kein VIT Registration braucht. Auch als Deutschlehrer fuer CAE oder private Schulen(Erwachsenenbildung) sollteste Du mit einer sofortigen Einstellung keine Schwierigkeiten haben, da dort Muttersprachler bevorzugt werden.
Mit der Beibehaltungsgenehmigung dauert es eine Weile, da die Unterlagen von der deutschen Botschaft in Melbourne nach Berlin geschickt werden. Dananch erfolgt die australische Staatsbuergerschaft, mit einigen Tests (Englische Sprachkompetenz, Buerger rechte und pflichten, Australisches Geschichts-Kultur wissen)und Einbuergerungzeremonie erfolgt, was etwas zeitaufwenig ist. An die genauen Kosten kann ich mich nicht mehr erinnern, weiss aber noch dass es alles in allem recht teuer war. Viel Glueck!
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