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Beantragen Sie neue Reisepässe vor Oktober 2007 |
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Geschrieben von Generalkonsulat Melbourne
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Das Generalkonsulat informiert:
Zum 01.11.2007 tritt ein neues Passgesetz in Kraft. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) auch Fingerabdrücke auf einem
Chip gespeichert werden müssen. Auf Grund technischer Probleme
bei der Umsetzung der neuen Vorschriften können die deutschen Auslandsvertretungen, also auch die Botschaft, die Generalkonsulate und die Honorarkonsuln in Australien, ab dem 01.11.2007 voraussichtlich für mehrere Monate keine Anträge zur Ausstellung von Reisepässen entgegen
nehmen. Vorläufige Reisepässe (grüner Einband) und Kinderreisepässe sind
hiervon nicht betroffen.
Wir raten Ihnen,
vor dem 15.10.2007
einen neuen Reisepass zu beantragen,
falls Ihr jetziger Pass vor Mitte 2008 abläuft.
Wer nach dem 15.10.2007 einen neuen Reisepass beantragt, wird voraussichtlich
zunächst nur einen vorläufigen Reisepass (Gültigkeitsdauer maximal 1 Jahr) erhalten
können. Dies wird zu Unannehmlichkeiten für Reisende führen, insbesondere bei
Reisen in die USA, da die vorläufigen Reisepässe nicht den Voraussetzungen des
US-Visa-Waiver-Programs (siehe auch:
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/vorlaeufiger_reisepass.html)
entsprechen und daher visumspflichtig sind.
Bitte geben Sie diese Informationen auch an andere Deutsche in Ihrem Freundesund
Bekanntenkreis weiter!
Für Rückfragen stehen Ihnen die Passstellen in Canberra (02-6270 1911),
Melbourne (03-9864 6833) und Sydney (02-9327 9624) gerne zur Verfügung.
Lesen Sie hierzu auch: http://www.melbourne.diplo.de/Vertretung/melbourne/de/04/Konsularischer__Service/Reisepass/Reisepass.html |
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 19. Oktober 2007 )
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